Anwaltskanzlei
Thomas von Olnhausen

BGH, Urteil v. 16.12.2003 - X ZR 129/01 - Anspruch auf Quellcode, Ob der Werkunternehmer, der sich zur Erstellung eines Datenverarbeitungsprogramms verpflichtet hat, dem Besteller auch den Quellcode des Programms überlassen muß, ist mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Neben der Höhe des vereinbarten Werklohns kann dabei insbesondere dem Umstand Bedeutung zukommen, ob das Programm zur Vermarktung durch den Besteller erstellt wird und dieser zur Wartung und Fortentwicklung des Programms des Zugriffs auf den Quellcode bedarf. (BGB § 631)
intern
(NJW-RR 2004, 782)
BGH, Urteil v. 15.1.2004 - I ZR 180/01 - FrühlingsgeFlüge, Zur Frage der Berührung wesentlicher Belange der Verbraucher im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG bei einer Werbung für Flüge in einer übersichtlich gestalteten Anzeige, bei der interessierte Verbraucher die genannten Einzelpreise (die als "ab"-Preise genannten Flugpreise und die jeweils hinzukommenden Steuern) als Bestandteile der Endpreise ohne weiteres einander zuordnen und die Endpreise ohne Schwierigkeiten berechnen kann (UWG § 1, § 13 Abs. 2 Nr. 3; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1)
intern
(NJW-RR 2004, 906
GRUR 2004, 435)
BGH, Urteil v. 29.1.2004 - I ZR 132/01 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung, Von der Fortgeltung einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers kann jedenfalls nach einer kurzen Übergangsfrist regelmäßig nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Hersteller diese in der aktuellen Preisliste nicht mehr aufführt (UWG § 3)
intern
(NJW-RR 2004, 980
GRUR 2004, 437)
BGH, Urteil v. 29.1.2004 - I ZR 135/00 - Musikmehrkanaldienst, Stellt sich bei der gerichtlichen Prüfung der Angemessenheit eines Tarifs heraus, daß die Höhe der vorgesehenen Vergütung unangemessen ist, ist sie auf das angemessene Maß zu reduzieren. Auf einen anderen, eine ähnliche Nutzung betreffenden Tarif ist nur zurückzugreifen, wenn eine solche Reduktion auf das angemessene Maß nicht in Betracht kommt (UrhG (2003) § 78 Abs. 2 Nr. 1; UrhWG § 13 Abs. 3)
intern
(GRUR 2004, 669)
BGH, Urteil v. 5.2.2004 - I ZR 90/01 - Zeitschriftenabonnement im Internet, Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB (hier: Zeitschriftenabonnements), bei denen die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 € nicht übersteigen, unterliegen nach § 505 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht dem Schriftformerfordernis des § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB (UWG § 1; BGB § 491 Abs. 2 Nr.1, § 505 Abs.1 und Abs.2 Satz 1)
intern
(NJW 2005, 66L
NJW-RR 2004, 841)
BGH, Urteil v. 5.2.2004 - I ZR 87/02 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag, Das Einverständnis eines gewerblichen oder sonst selbständigen Anschlußinhabers mit einer Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich kann aufgrund der konkreten tatsächlichen Umstände auch dann zu vermuten sein, wenn die Werbung aus der Sicht des Anzurufenden ebensogut oder sogar besser auf schriftlichem Wege erfolgen könnte. Wegen des geringen Maßes an Belästigung ist dies erfahrungsgemäß der Fall, wenn ein Telefonbuchverlag einen Telefonanruf, mit dem die Daten des kostenlosen Grundeintrages für einen Neudruck überprüft werden sollen, zur Werbung für eine entgeltpflichtige Erweiterung des Eintrags nutzt (UWG § 1)
intern
(NJW-RR 2004, 978)
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