OLG Frankfurt Beschluß v. 27.7.2004 - 6 W 54/04 - Zur Frage, wann ein Anbieter in einer ebay-Versteigerung "im geschäftlichen Verkehr handelt (§ 14 MarkenG) Beschluß v. 27.7.2004 - 6 W 80/04 - Vergleichende Werbung bei ebay (§§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG) Beschluß v. 16.8.2004 - 6 W 128/04 - Geschäftlicher Verkehr; Streitwert (§§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 und 5 MarkenG) Beschluß v. 22.12.2004 - 6 W 153/04 - Die Standarderklärung "Dieser Artikel wird von Privat verkauft" reicht nicht. Beschluß v. 6.4.2005 - 6 W 43/05 - Ein Antrag auf Streitwertbegünstigung stellt sich in der Regel als rechtsmissbräuchlich dar, wenn der antragstellende Verletzer trotz eindeutiger Rechtslage auf die vom Markeninhaber ausgesprochene Abmahnung nicht reagiert hat (§ 142 MarkenG) Beschluß v. 7.4.2005 - 6 U 149/04 - Zur Frage eines ergänzenden zivilrechtlichen Schutzes der Marke gegen private Benutzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung |
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OLG Hamm, Urteil v. 30.7.2004 - I-23 U 186/03 - Kauf von mangelhaften Adressdaten |
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OLG Köln, Urteil v. 6.8.2004 - 6 U 93/04 - Zur Pflicht der Angabe der Versandkosten bei Onlineshops (§ 1 Abs.6 S.2 PAngV) |
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BGH, Beschluß v. 12.8.2004 - I ZR 98/02 - Schadensersatz bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung - Vorlage an den Großen Senat (BGB § 823 Abs. 1) |
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OLG Hamburg, Urteil v. 12.8.2004 - 5 U 187/03 - Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel (JurPC) |
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OLG Hamm, Urteil v. 24.8.2004 - 4 U 51/04 - Schutzfähigkeit von Webseiten; Schöpfungshöhe |
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OLG Hamburg, Urteil v. 9.9.2004 - 5 U 194/03 - Domain-Hiding, Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte ist auch dann verantwortlich, wenn er nicht Domain-Inhaber ist (§§ 3 UWG n.F., 823 BGB, 6 TDG) |
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BGH, Urteil v. 9.9.2004 - I ZR 65/02 - mho.de, Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname eine Namensanmaßung. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (§ 12 BGB). |
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