Anwaltskanzlei
Thomas von Olnhausen

LG München, Urteil v. 30.03.00 - 7 O 3625/98 - MIDI-Dateien im Musikforum eines Online-Anbieters (§§ 9-11 TDG)
GmSOGB, Beschluß v. 5.4.00 - GmS-OGB 1/98 - Computerfax mit eingescannter Unterschrift, In Prozessen mit Vertretungszwang können bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden
BGH, Beschluß v. 11.5.2000 - I ZR 193/97 - stüssy I, Beweislast für Erschöpfung
BGH, Urteil v. 6.7.00 - I ZR 244/97 - OEM-Version, Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
BFH, Beschluß v. 28.9.00, - VI B 5/00 - Einlegung eines Rechtsmittels per Telefax, Wer einen fristgebundenen Schriftsatz mittels Telefax einlegt, muss mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass diese unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist
BGH, Urteil v. 5.10.00, - I ZR 224/98 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner, Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen kann einem Gewerbetreibenden nicht schon deshalb allgemein als wettbewerbswidrige Behinderung der abgemahnten Mitbewerber untersagt werden, weil die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zum Umfang seiner eigenen gewerblichen Tätigkeit steht
BGH, Urteil v. 23.11.00 - I ZR 93/98 - DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - Bundesgerichtshof setzt Spekulationsmarken Grenzen
BGH, Urteil v. 23.11.00 - I ZR 130/98 - NetCom, Eine Branchennähe kann nicht bereits deswegen bejaht werden, weil sich beide Parteien mit elektronischer Datenverarbeitung befassen; denn mit Blick auf die Vielfältigkeit der verschiedenen Waren und Leistungen, die in diesem Bereich angeboten werden, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, daß sich die Parteien allein wegen des Bezugs zur Datenverarbeitung in einem ins Gewicht fallenden Umfang am Markt begegnen
BGH, Urteil v. 12.12.00 - XI ZR 138/00 - Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking unzulässig
BGH, Urteil v. 12.12.00 - 1 StR 184/00 - Auschwitzlüge im Internet, Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen (“Auschwitzlüge”), auf einem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 3. Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerungen konkret zur Friedensstörung im Inland geeignet sind
BGH, Urteil v. 20.2.01 - X ZR 9/99 - Software-Dokumentation, Läßt sich eine abweichende Vereinbarung nicht feststellen, kann von einem Softwarehersteller nicht ohne weiteres erwartet werden, daß er ohne Rücksicht auf mögliche künftige Erweiterungen und Änderungen des Programms in jedem Stadium seiner Arbeiten eine diesen entsprechende Dokumentation gestaltet
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten "Tagesreport" und "Tagesbild" nennen; Stellvertretend: Urteil des I. Zivilsenats vom 1.3.2001 - I ZR 211/98 - (Tagesbild)
BGH, Urteil v. 14.3.01 - XII ZR 51/99 - Zur Behandlung einer per Telekopie übermittelten, unvollständig zu den Akten gelangten Berufungsbegründung
BGH, Urteil v. 17.5.01 - I ZR 251/99 - ambiente.de, Die für die Registrierung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain “.de” zuständige DENIC ist vor der Registrierung grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch als Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung verpflichtet, ob der angemeldete Domain-Name Rechte Dritter verletzt. Wird die DENIC von einem Dritten darauf hingewiesen, daß ein registrierter Domain-Name seiner Ansicht nach ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, kommt eine Haftung als Störerin oder eine kartellrechtliche Haftung für die Zukunft nur in Betracht, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. Im Regelfall kann die DENIC den Dritten darauf verweisen, eine Klärung im Verhältnis zum Inhaber des umstrittenen Domain-Namens herbeizuführen.
BGH, Urteil v. 17.5.01 - I ZR 216/99 - mitwohnzentrale.de, Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig. Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen
BGH, Urteil v. 5.7.01 - I ZR 104/99 - Fernflugpreise, Wird für Flugreisen unter Angabe von Preisen geworben, sind die Endpreise anzugeben unter Einschluß der bei der Flugreise anfallenden Steuern sowie der Entgelte für solche Leistungen Dritter, die bei jeder Flugreise in Anspruch genommen werden müssen (Flughafen-, Sicherheitsgebühren u.ä.)
BGH, Urteil v. 5.7.01 - I ZR 335/98 - Urheberrechtsabgabe für Scanner, Im Zusammenspiel mit einem PC und einem Drucker ist ein Flachbett-Scanner mit der dazugehörigen, auf dem PC installierten Software geeignet, ähnlich wie ein herkömmliches Fotokopiergerät eingesetzt zu werden. Die für die entsprechenden Vervielfältigungsvorgänge geschuldete urheberrechtliche Vergütung ist von den Herstellern und Importeuren der Scanner zu tragen.
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